Anmeldung Dommusikschule


    Datenschutzerklärung gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) 2016/679, für die Verarbeitung von Foto- und Videoaufnahmen.

    Nachfolgend erhalten Sie Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Foto- und Videoaufnahmen der Schülerinnen und Schüler:

    Während der schulischen Laufbahn kann es dazu kommen, dass die Dommusikschule Foto- und Videoaufnahmen der Schülerinnen und Schüler in Zusammenhang mit den institutionellen Aufgaben und Bildungstätigkeiten der Dommusikschule anfertigt und verwendet. Es handelt sich dabei beispielsweise um Aufnahmen, die im Rahmen von Aufführungen usw. angefertigt werden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Schülerinnen und Schüler (gemäß der von der Datenschutzbehörde verwendeten Terminologie und der Treviso-Charta vom 5. Oktober 1990, in geltender Fassung) nur in „positiven“ Momenten dargestellt werden, die sich auf das Schulleben beziehen.

    Die Foto- und Videoaufnahmen können für die folgenden Zwecke verwendet werden:

    a) didaktische Zwecke und Dokumentationszwecke:
    Diese Bilder oder Aufnahmen von Schülerinnen und Schülern werden innerhalb der Dommusikschule verwendet, z.B. zum Zwecke der Dokumentation bestimmter Lernwege und Lernfortschritte, zur Unterstützung von Unterrichtsprojekten einzelner Klassen oder Schülergruppen, in Zusammenhang mit Feierlichkeiten innerhalb der Musikschule oder einzelner Klassen oder Gruppen. Die Verbreitung und Weitergabe dieser Bilder ist auf die Dommusikschulgemeinschaft beschränkt, hauptsächlich auf die beteiligten Schülerinnen und Schüler sowie die betreffenden Lehrpersonen. Im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Dommusikschule und Familie und zum Zwecke der Information können die Aufnahmen mit den Familien der Schülerinnen und Schüler geteilt werden (z. B. über die Kommunikationskanäle zwischen Musikschule und Familie). Für diese didaktischen Zwecke und Dokumentationszwecke haben Schülerinnen und Schüler oder, bei Minderjährigen, die Erziehungsverantwortlichen, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, die Möglichkeit, das untenstehende Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung von Foto- und Videoaufnahmen einzulegen (Art. 21 der Verordnung (EU) 2016/679).

    Recht auf Widerspruch für die Zwecke laut Buchstabe a):

    Der Schüler/die Schülerin oder, bei Minderjährigen, der/die Erziehungsverantwortliche legt keinen Widerspruch gegen die Anfertigung und Verwendung der Foto- und/oder Videoaufnahmen für didaktische Zwecke und Dokumentationszwecke ein.

    b) Informationszwecke und Öffentlichkeitsarbeit:
    In diesem Fall können die angerfertigten Foto- und Videoaufnahmen der Schülerinnen und Schüler auf den Broschüren/Drucksorten/Flyern der Musikschule, auf der Homepage der Musikschule und der Deutschen Bildungsdirektion, auf den sozialen Netzwerken (wie z.B. auf YouTube, Facebook oder Instagram) der Musikschule oder einer anderen Musikschule/Schule, mit welcher gemeinsame Projekte durchgeführt werden, veröffentlicht werden. Der Schüler/die Schülerin oder, bei Minderjährigen, die Erziehungsverantwortlichen können der Veröffentlichung von Foto- und/oder Videoaufnahmen nicht einwilligen oder einwilligen (Art. 6 Buchstabe a) der Verordnung (EU) 2016/679).

    Einwilligung für die Zwecke laut Buchstabe b):

    • Der Schüler/die Schülerin oder, bei Minderjährigen, der/die Erziehungsverantwortliche willigt ein, dass die Foto- und/oder Videoaufnahmen veröffentlicht werden.

    Die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist:

    • für die Anfertigung und Verwendung der Foto- und Videoaufnahmen für die Zwecke laut Buchstabe a) der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e) der Verordnung (EU) 2016/679. Weitere Bestimmungen sind auch im ausführlichen Informationsschreiben über die Verarbeitung personenbezogener Daten angeführt, auf welches sich dieses gesonderte Informationsschreiben bezieht. Im ausführlichen Informationsschreiben wird auch auf die Übermittlung der Daten verwiesen.
    • für die Tätigkeiten laut Buchstabe b): Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Verordnung (EU) 2016/679. Die Gesetzbestimmung zur Informations- und Öffentlichkeitsarbeit ist das Gesetz vom 7. Juni 2000, Nr. 150, wonach die öffentliche Verwaltung für Informationszwecke und Öffentlichkeitsarbeit auch ihre institutionellen Tätigkeiten und ihre Arbeitsweise der Öffentlichkeit aufzeigen/darlegen kann.

    Die Anmeldung kann hier über ein digitales Formular erfolgen.
    Dieses Formular ist im Zeitraum vom 15. April bis 15. Mai aktiv.